Abholung durch unsere Kunden 

Die Abholzeiten werden individuell vereinbart.

Abholorte sind Zweibrücken-Mittelbach (66482) und Gersheim-Herbitzheim (66453)

 

Vorraussetzung für die Selbstabholung ist, dass unserem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns vorliegt.

 

Konditionen & Bedingungen:

  • Für die Auftragsbestätigung muss eine Anzahlung von mindestens 50% bezahlt werden. Bei Abholung wird der Rest fällig.
  • Bei Abholung muss zusätzlich zum Mietpreis ebenfalls eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution steht in der vorab mitgeteilten Auftragsbestätigung/ Rechnung.  Die genaue Höhe der Kaution ist der Auftragsbestätigung/ Rechnung zu entnehmen und muss in BAR hinterlegt werden. Bei mangelfreier und rechtzeitiger Rückgabe erhalten Sie die Kaution bei Rückgabe der Mietartikel zurück.
  • Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden und Verluste an und von Mietgegenständen.
  • Die Verkehrssicherungspflicht liegt ausschließlich beim Mieter
  • Wir übernehmen keine Gewähr, ob die Mietartikel in das vom Mieter für den Transport vorgesehene Fahrzeug passen bzw. der Transport in diesem Fahrzeug rechtlich zulässig ist.