Abholung durch unsere Kunden
Die Abholzeiten werden individuell vereinbart.
Abholorte sind Zweibrücken-Mittelbach (66482) und Gersheim-Herbitzheim (66453)
Vorraussetzung für die Selbstabholung ist, dass unserem Kunden eine schriftliche Auftragsbestätigung von uns vorliegt.
Konditionen & Bedingungen:
- Für die Auftragsbestätigung muss eine Anzahlung von mindestens 50% bezahlt werden. Bei Abholung wird der Rest fällig.
- Bei Abholung muss zusätzlich zum Mietpreis ebenfalls eine Kaution hinterlegt werden. Die Höhe der Kaution steht in der vorab mitgeteilten Auftragsbestätigung/ Rechnung. Die genaue Höhe der Kaution ist der Auftragsbestätigung/ Rechnung zu entnehmen und muss in BAR hinterlegt werden. Bei mangelfreier und rechtzeitiger Rückgabe erhalten Sie die Kaution bei Rückgabe der Mietartikel zurück.
- Der Mieter haftet vollumfänglich für sämtliche Schäden und Verluste an und von Mietgegenständen.
- Die Verkehrssicherungspflicht liegt ausschließlich beim Mieter
- Wir übernehmen keine Gewähr, ob die Mietartikel in das vom Mieter für den Transport vorgesehene Fahrzeug passen bzw. der Transport in diesem Fahrzeug rechtlich zulässig ist.